Das Wichtigste in Kürze
Willkommen im Donau Padel Park. Diese Anlage ist unbemannt. Wir vertrauen darauf, dass du sie so hinterlässt, wie du sie vorfinden möchtest.
- Spielen nur mit gültiger Playtomic-Buchung – zur gebuchten Zeit, auf dem gebuchten Court.
- Zugang nicht an Personen ohne Buchung weitergeben. Tür nach dir schließen, niemanden ohne Buchung einlassen.
- Nur mit sauberen Sportschuhen mit heller, nicht abfärbender Sohle auf den Court. Keine Stollen, keine Straßenschuhe.
- Nur Padelschläger und Padelbälle. Maximal vier Spielende pro Court.
- Kein Glas, kein Essen, keine Fahrräder auf dem Court. Rauchen nur außerhalb der Courts – Kippen bitte in den Aschenbecher.
- Bei Gewitter oder Hagel: Court sofort verlassen. Bei Nässe sind Glas und Boden rutschig – du spielst auf eigene Verantwortung.
- Court wegen Hagel, Starkregen oder Unwetter nicht bespielbar? Kurze Mail mit Foto an info@donaupadelpark.de (innerhalb 24 Stunden) – nach Prüfung schreiben wir dir den Betrag deiner Playtomic-Wallet gut.
- Leihschläger und Bälle gibt es am Automaten – nach dem Spiel vollständig zurückgeben.
- Kinder unter 14 Jahren nur mit Aufsichtsperson.
- Rücksicht auf Natur, Tiere und die Nachbarn auf Tennis- und Golfplatz: keine übermäßige Lautstärke, keine Musik über Lautsprecher.
- Court pünktlich verlassen, Müll mitnehmen, Bälle einsammeln.
- Schäden oder Probleme sofort melden: info@donaupadelpark.de oder Anruf/WhatsApp +49 177 6767833.
- Die Anlage wird videoüberwacht. Nutzung auf eigene Verantwortung.
Notfall: 112 · Erste-Hilfe-Kasten: in der Hütte auf der Anlage · Störungsnummer: +49 177 6767833 · Adresse für den Rettungsdienst: Steinhäulesweg 9, 89233 Neu-Ulm
Nutzungsbedingungen und Hausordnung
Betreiber: Donau Padel Park GmbH, Am OrangeCampus, Wiblinger Str. 37, 89231 Neu-Ulm (Amtsgericht Memmingen, HRB 22475) · Anlage: Steinhäulesweg 9, 89233 Neu-Ulm · E-Mail: info@donaupadelpark.de · Notfall- und Störungsnummer (Anruf oder WhatsApp): +49 177 6767833
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für den Aufenthalt auf dem Gelände des Donau Padel Park, Steinhäulesweg 9, 89233 Neu-Ulm (nachfolgend „Anlage“), sowie für die Nutzung der Padel-Courts, des Leihmaterials und aller sonstigen Einrichtungen der Anlage.
(2) Betreiber der Anlage ist die Donau Padel Park GmbH, Am OrangeCampus, Wiblinger Str. 37, 89231 Neu-Ulm (nachfolgend „Betreiber“).
(3) Buchung, Bezahlung und Stornierung von Spielzeiten erfolgen ausschließlich über die Buchungsplattform Playtomic. Hierfür gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen und die jeweils im Buchungsprozess angezeigten Stornierungsbedingungen von Playtomic. Diese Nutzungsbedingungen regeln demgegenüber das Verhalten auf der Anlage sowie die Rechte und Pflichten bei deren Nutzung.
(4) Mit dem Abschluss einer Buchung, spätestens jedoch mit dem Betreten der Anlage, erkennt jede Person diese Nutzungsbedingungen als verbindlich an. Die Person, die eine Buchung vornimmt (nachfolgend „Buchende“ bzw. „Buchender“), informiert alle Mitspielenden und Begleitpersonen über diese Nutzungsbedingungen und wirkt auf deren Einhaltung hin.
§ 2 Buchung und Zugang
(1) Die Anlage ist eine unbemannte Außenanlage. Die Buchung über Playtomic berechtigt zum Zugang zum gebuchten Court für die gebuchte Zeit. Die Zugangsberechtigung gilt ausschließlich für diesen Court und diese Zeit.
(2) Die Zugangsberechtigung ist an die Buchung gebunden und darf nicht an Personen weitergegeben werden, die nicht zur gebuchten Spielgruppe gehören. Die buchende Person haftet für Schäden, die durch eine missbräuchliche Weitergabe oder Verwendung der Zugangsberechtigung entstehen.
(3) Das Spielen ohne gültige Buchung sowie das Betreten der Courts außerhalb der gebuchten Zeit ist untersagt. Der Betreiber ist in diesem Fall berechtigt, den regulären Buchungspreis zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 20 € in Rechnung zu stellen. Der betroffenen Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.
(4) Die gebuchte Spielzeit umfasst das Betreten, Aufwärmen, Spielen und Verlassen des Courts. Der Court ist pünktlich zum Ende der Spielzeit zu verlassen, damit die nachfolgende Spielgruppe ungehindert beginnen kann. Eine Verlängerung ist nur über eine erneute Buchung in Playtomic möglich.
(5) Türen und Tore der Anlage sind nach dem Betreten und Verlassen wieder zu schließen. Türen dürfen nicht offen gehalten, blockiert oder für Dritte geöffnet werden, die über keine eigene Buchung verfügen.
(6) Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Court. Der Betreiber kann aus betrieblichen Gründen (z. B. Wartung, Reparatur, Veranstaltungen) einen anderen Court zuweisen oder – bei Unmöglichkeit – die Buchung stornieren; in diesem Fall wird der Buchungspreis erstattet oder eine Ersatzzeit angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 3 Öffnungs- und Spielzeiten
(1) Die Courts können täglich von 07:00 bis 23:00 Uhr gebucht und genutzt werden. Außerhalb dieser Zeiten ist der Aufenthalt auf der Anlage nicht gestattet.
(2) Der Donau Padel Park liegt in einer naturnahen Umgebung und in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer Tennis- und einer Golfanlage. Aus Rücksicht auf Natur und Tierwelt sowie auf die Spielerinnen und Spieler der angrenzenden Anlagen bitten wir, übermäßige Lautstärke zu unterlassen – insbesondere lautes Rufen, Musik über Lautsprecher und Hupen auf dem Parkplatz. Wir danken allen Nutzenden für einen rücksichtsvollen Umgang miteinander und mit der Umgebung.
(3) Der Betreiber kann die Öffnungszeiten, insbesondere saisonal oder aufgrund behördlicher Vorgaben, anpassen. Die jeweils gültigen Zeiten sind in Playtomic hinterlegt.
§ 4 Nutzung der Courts und Verhalten auf der Anlage
(1) Die Courts dürfen ausschließlich zum Padelspielen genutzt werden. Auf einem Court dürfen sich gleichzeitig maximal vier spielende Personen aufhalten. Zuschauende halten sich außerhalb des Courts auf.
(2) Die Courts dürfen nur mit sauberen, für Padel bzw. Kunstrasen geeigneten Sportschuhen mit heller, nicht abfärbender Sohle betreten werden. Straßenschuhe, Schuhe mit Stollen oder Noppen sowie das Spielen barfuß sind untersagt.
(3) Auf den Courts sind nur Padelschläger und Padelbälle zugelassen. Tennisschläger und Tennisbälle sowie sonstige Sportgeräte sind nicht gestattet. Das absichtliche Schlagen von Bällen gegen die Glaswände außerhalb des regulären Spiels sowie das Klettern an Gitter, Glas oder Netzpfosten ist verboten.
(4) Auf den Courts sind Glasflaschen, Glasbehälter, Kaugummi, Speisen sowie Fahrräder, Roller, Kinderwagen und ähnliche Gegenstände nicht erlaubt. Getränke sind in bruchsicheren Behältern mitzuführen und in den vorgesehenen Bereichen abzustellen.
(5) Rauchen (einschließlich E-Zigaretten) ist auf der Anlage nur außerhalb der Courts gestattet. Auf den Courts gilt Rauchverbot. Zigarettenreste sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Aschenbechern bzw. Abfallbehältern zu entsorgen; das Wegwerfen auf dem Gelände ist untersagt. Der Konsum von Alkohol ist auf den Courts untersagt; Personen, die erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen, dürfen die Courts nicht nutzen.
(6) Hunde und andere Tiere sind auf den Courts nicht gestattet; auf dem übrigen Gelände sind sie an der Leine zu führen.
(7) Die Anlage ist sauber zu hinterlassen. Abfälle sind in die bereitgestellten Behälter zu entsorgen. Der Court ist nach Spielende von Bällen, Flaschen und persönlichen Gegenständen zu räumen. Bei Verschmutzungen, die über den normalen Spielbetrieb hinausgehen, kann der Betreiber die Reinigungskosten in Rechnung stellen.
(8) Alle Nutzenden verhalten sich fair, respektvoll und rücksichtsvoll gegenüber Mitspielenden, anderen Gästen und der Nachbarschaft. Beleidigendes, aggressives oder diskriminierendes Verhalten wird nicht toleriert.
(9) Nutzende sichten den Court und die Ausstattung vor Spielbeginn auf offensichtliche Mängel (z. B. Glasschäden, Netzschäden, lose Teile, Verunreinigungen). Mängel, Schäden und Verunreinigungen sind dem Betreiber unverzüglich per E-Mail an info@donaupadelpark.de oder per Anruf bzw. WhatsApp an +49 177 6767833 zu melden. Ein Court mit erkennbaren sicherheitsrelevanten Mängeln darf nicht bespielt werden.
(10) Das gewerbliche Anbieten von Trainerstunden, Kursen oder sonstigen Dienstleistungen auf der Anlage durch Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Betreibers zulässig.
(11) Foto- und Videoaufnahmen zu privaten Zwecken sind gestattet, soweit die Persönlichkeitsrechte anderer Personen gewahrt bleiben. Gewerbliche Aufnahmen bedürfen der Zustimmung des Betreibers.
§ 5 Witterung und Außenbetrieb
(1) Der Donau Padel Park ist eine reine Außenanlage. Witterungseinflüsse wie Regen, Wind, Kälte, Hitze, Laub, Feuchtigkeit oder leichter Schneefall gehören zum normalen Spielbetrieb und berechtigen für sich genommen nicht zur kostenfreien Stornierung.
(2) Nasse Glaswände, nasser Kunstrasen und nasse Bodenbeläge sind rutschig. Nutzende entscheiden eigenverantwortlich, ob sie bei Nässe spielen. Der Betreiber empfiehlt, bei anhaltendem Regen nicht zu spielen.
(3) Bei Gewitter (Blitz und Donner) sind die Courts aus Sicherheitsgründen unverzüglich zu verlassen und bis zum Abklingen des Gewitters nicht zu betreten. Gleiches gilt bei Hagel und sonstigen Extremwetterereignissen sowie bei Glatteis auf dem Court.
(4) Kulanzregelung bei Unbespielbarkeit: Ist ein Court zur gebuchten Zeit tatsächlich nicht bespielbar – insbesondere wegen Hagel, Starkregen, Gewitter oder sonstiger Extremwetterereignisse –, schreibt der Betreiber den bereits gezahlten Buchungsbetrag der Playtomic-Wallet der buchenden Person gut. Voraussetzung ist eine kurze Mitteilung an den Betreiber, bevorzugt per E-Mail an info@donaupadelpark.de, spätestens 24 Stunden nach der gebuchten Spielzeit, idealerweise mit Foto. Der Betreiber prüft die Unbespielbarkeit anhand der Mitteilung, der Wetterlage und ggf. vorhandener Videoaufzeichnungen und entscheidet nach billigem Ermessen. Die Gutschrift kann für jede künftige Buchung im Donau Padel Park verwendet werden; eine Auszahlung in Geld erfolgt nicht. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Fahrtkosten oder sonstigen Aufwendungen, bestehen nicht.
(5) Der Betreiber kann den Spielbetrieb aus Sicherheitsgründen (z. B. amtliche Unwetterwarnung, Hagel, Glatteis, Schäden an der Anlage) ganz oder teilweise einstellen und bestehende Buchungen stornieren. In diesem Fall wird der Buchungspreis der Playtomic-Wallet gutgeschrieben oder eine Ersatzzeit angeboten.
§ 6 Leihmaterial
(1) Leihschläger und Bälle können direkt am Automaten auf der Anlage ausgeliehen bzw. erworben werden. Bedienung, Kosten und Rückgabe sind am Automaten beschrieben.
(2) Das Leihmaterial ist pfleglich zu behandeln und ausschließlich für das Padelspiel auf der Anlage zu verwenden. Es darf nicht von der Anlage entfernt werden.
(3) Nach Ende der Spielzeit ist das Leihmaterial vollständig und unverzüglich gemäß den Hinweisen am Automaten zurückzugeben. Wer Leihmaterial entnimmt, ist für die vollständige Rückgabe verantwortlich.
(4) Für nicht zurückgegebenes oder über die normale Abnutzung hinaus beschädigtes Leihmaterial haftet die entleihende Person. Der Betreiber ist berechtigt, den Wiederbeschaffungswert, höchstens jedoch 120 € je Schläger und 10 € je Balldose, in Rechnung zu stellen. Der entleihenden Person bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(5) Vorhandene Schäden am Leihmaterial sind vor Spielbeginn zu melden; andernfalls gilt das Material als in ordnungsgemäßem Zustand übernommen.
§ 7 Kinder und Jugendliche
(1) Kinder unter 14 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung und unter Aufsicht einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person nutzen. Diese betritt die Anlage als Erste und verlässt sie als Letzte.
(2) Jugendliche ab 14 Jahren dürfen die Anlage ohne Begleitung nutzen, sofern die Buchung durch eine volljährige Person erfolgt ist und diese die Verantwortung für die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen übernimmt.
(3) Eltern und sonstige Aufsichtspflichtige haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch die ihnen anvertrauten Kinder verursacht werden.
§ 8 Eigenverantwortung und Haftung
(1) Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Verantwortung. Padel ist eine Sportart mit sportarttypischen Verletzungsrisiken (z. B. durch Bälle, Schläger, Kontakt mit Glas- oder Gitterwänden, Stürze, Kollisionen mit Mitspielenden). Nutzende sind sich dieser Risiken bewusst und tragen sie selbst. Der Betreiber empfiehlt, bei bekannten gesundheitlichen Einschränkungen vor der sportlichen Betätigung ärztlichen Rat einzuholen.
(2) Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die aus dem allgemeinen, sportarttypischen Risiko resultieren, durch Mitspielende oder andere Gäste verursacht werden oder auf einer Missachtung dieser Nutzungsbedingungen oder einer unsachgemäßen Nutzung der Anlage beruhen, soweit nicht eine Haftung nach Absatz 3 zwingend besteht.
(3) Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für sonstige Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Betreiber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Nutzende regelmäßig vertrauen dürfen) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, Schläger, Bekleidung und Fahrzeuge auf dem Parkplatz, übernimmt der Betreiber keine Obhutspflicht. Das Abstellen erfolgt auf eigene Gefahr; Absatz 3 bleibt unberührt. Der Betreiber empfiehlt, keine Wertsachen unbeaufsichtigt zu lassen und eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung zu unterhalten.
(5) Nutzende haften für alle Schäden an der Anlage, den Courts, dem Leihmaterial und sonstigen Einrichtungen, die sie schuldhaft verursachen. Die buchende Person informiert Mitspielende und Begleitpersonen über diese Nutzungsbedingungen (§ 1 Abs. 4). Schäden sind unverzüglich zu melden.
(6) Unfälle, Verletzungen und Schäden sind dem Betreiber unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, per E-Mail an info@donaupadelpark.de oder per Anruf bzw. WhatsApp an +49 177 6767833 mitzuteilen, damit der Sachverhalt aufgeklärt werden kann.
§ 9 Videoüberwachung und Datenschutz
(1) Die Anlage wird videoüberwacht. Die Kameras befinden sich an den Lichtmasten und an der Hütte auf der Anlage und erfassen die Courts, die Wege zwischen den Courts und den Eingangsbereich. Die Überwachung erfolgt zum Schutz der unbemannten Anlage vor Vandalismus und Diebstahl, zur Kontrolle der Zugangsberechtigung, zur Aufklärung von Schäden und Unfällen sowie zur Durchsetzung des Hausrechts. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Betreibers). Auf die Videoüberwachung wird durch Hinweisschilder an den Zugängen hingewiesen.
(2) Die Aufnahmen werden spätestens nach 14 Tagen automatisch gelöscht, sofern sie nicht zur Aufklärung eines konkreten Vorfalls oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Einzelfall an Strafverfolgungsbehörden oder Versicherungen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Eine Tonaufzeichnung oder eine Live-Übertragung zu Marketingzwecken findet nicht statt.
(3) Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Buchung über Playtomic verarbeitet werden (Name, E-Mail-Adresse, Buchungsdaten), verwendet der Betreiber ausschließlich zur Durchführung der Buchung, zur Zugangskontrolle und zur Abwicklung von Ansprüchen aus diesem Nutzungsverhältnis. Für die Datenverarbeitung durch Playtomic ist die Datenschutzerklärung von Playtomic maßgeblich.
(4) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechten der Betroffenen (Auskunft, Löschung, Widerspruch) und zu den Kontaktdaten des Verantwortlichen enthält die Datenschutzerklärung des Betreibers unter donaupadelpark.de/datenschutz.
§ 10 Hausrecht, Verstöße und Ausschluss
(1) Der Betreiber übt auf der gesamten Anlage das Hausrecht aus. Anweisungen des Betreibers und der von ihm beauftragten Personen (z. B. Trainerinnen und Trainer, Servicepersonal, Sicherheitsdienst) sind zu befolgen.
(2) Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere bei Nutzung ohne Buchung, Weitergabe der Zugangsberechtigung, Beschädigung der Anlage, Gefährdung anderer Personen oder ruhestörendem Verhalten, kann der Betreiber die betreffenden Personen unverzüglich von der Anlage verweisen, ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot aussprechen und die Sperrung des Playtomic-Kontos für die Anlage veranlassen.
(3) In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte. Die Geltendmachung von Schadensersatz sowie die Erstattung einer Strafanzeige (z. B. wegen Hausfriedensbruchs oder Sachbeschädigung) bleiben vorbehalten.
§ 11 Notfälle
(1) In medizinischen Notfällen oder bei Gefahr ist unverzüglich der Notruf 112 zu wählen. Die Adresse der Anlage lautet: Steinhäulesweg 9, 89233 Neu-Ulm.
(2) Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich in der Hütte auf der Anlage.
(3) Bei technischen Störungen (z. B. Zugang funktioniert nicht, Beleuchtung ausgefallen, Schäden am Court) ist der Betreiber unter der Störungsnummer +49 177 6767833 (Anruf oder WhatsApp) erreichbar.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Der Betreiber kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft anpassen, insbesondere bei Änderungen des Betriebs, der Ausstattung oder der Rechtslage. Es gilt die jeweils unter donaupadelpark.de/nutzungsbedingungen und in Playtomic veröffentlichte Fassung; für bereits abgeschlossene Buchungen gilt die zum Buchungszeitpunkt veröffentlichte Fassung.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(3) Ist die nutzende Person Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Betreibers.
(4) Der Betreiber ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Neu-Ulm, den 18.09.2026 – Donau Padel Park GmbH